612 - Teilnahmebedingungen für die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Bauleistungen (Ausgabe 2017 - Stand 2019) (Seite 1)
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen??, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen?? (VOB/A, Abschnitt 3).
Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nach- zuweisen.
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertrags- bedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.