Tierhaltererklärung -Bekämpfung der Blauzungenkrankheit

als Voraussetzung zum innerstaatlichen Verbringen von Schlachttieren (Rindern, Schafen und/oder Ziegen)
aus dem gemaßregelten Gebiet in freie Gebiete

Persönliche Angaben
Anrede
Der Unterzeichner (Tierhalter) bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sich bei den nachfolgend aufgeführten Tieren am keine Anzeichen fur das Vorliegen eines Verdachtes oder einer Infektion der Blauzungenkrankheit ergaben.
Tierart(en)
Auflistung der Ohrmarkennummern
Schafe mit Bestandsohrmarken
Ziegen mit Bestandsohrmarken
Transporteur
Schlachtstätte

Mir ist bekannt, dass ich nach § 4 Absatz 1 und 2 des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938) verpflichtet bin, jeden Verdacht oder jeden Ausbruch der Blau- zungenkrankheit bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Eine diesbezügliche Zuwiderhandlung sowie eine nicht richtige Auskunft wird nach § 32 Absatz 2 Nummer 1 oder Nummer 6 i. V. m. § 24 Absatz 4 des Tier- gesundheitsgesetzes als Ordnungswidrigkeit verfolgt und kann mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden.

Unterschrift Tierhalter / Tierhalterin