Erklärung zu Fachkenntnissen - (Thüringen)

an das
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Abteilung 2, Dezernat 23
Tennstedter Str. 8/9
99947 Bad Langensalza

Erklärung zu Fachkenntnissen des Lebensmittelunternehmers oder des verantwortlichen Betriebspersonals
gemäß Anhang II Kapitel XII Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
i.V.m. § 4 Lebensmittel-Hygieneverordnung (LMHV) vom 08.08.2007, i.g.F.)

Abschluss
verfügen über folgenden fachbezogenen Abschluss:
Nachweise liegen vor
Die Ausbildungsinhalte umfassen bzgl. der beantragten Tätigkeiten der Lebensmittelherstellung auch:
1.

Eigenschaften und Zusammensetzung

2.

Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung

3.

Lebensmittelrecht

4.

Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung

5.

Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit

6.

Havarieplan, Krisenmanagement

7.

Hygienische Behandlung

8.

Anforderungen an Kühlung und Lagerung

9.

Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen

10.

Reinigung und Desinfektion

Unterschrift