Nachweis der Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO (für Personenhandelsgesellschaft)

Angaben

Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter
nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Gewerbeordnung (GewO)

Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde bestätigen wir, dass die o.g. Versicherungsnehmerin ab dem
Datum

eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 34c Absatz 2 Nummer 3 GewO bei unserer Gesellschaft abge- schlossen hat, die die Voraussetzungen der § 15 und § 15a der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erfüllt.

Mitversicherte Personen sind:

Die vereinbarte Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt jeweils für die Versicherungsnehmerin und je mitversicherte Person mindestens 500.000 EUR je Versicherungsfall. Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt jeweils für die Versicherungsnehmerin und je mit- versicherte Person mindestens 1.000.000 EUR.

Der Versicherungsschutz für mitversicherte Personen besteht unabhängig von der Tätigkeit in der Personen- handelsgesellschaft.

Unterschrift des Vertretungsberechtigten des Versicherungsunternehmens