Anzeige über die beabsichtigte Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen (Seite 1)

Antragsteller
Anzeigefristen:

spätestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Lagerung, unverzüglich bei Änderungen der Angaben zu Art und Höchst- menge der zu lagernden Stoffe und Gemische

Gemäß Anhang I Nummer 5, Abschnitt 5.4.2.3 GefStoffV zeige ich die Lagerung von Stoffen und Gemischen der Gruppen und Untergruppen A, D IV und E in Mengen von mehr als 25 Tonnen an.

Art und Höchstmenge der zu lagernden Stoffe oder Gemische in Mengen von mehr als 25 Tonnen:
Art
Anlagen:
  • Beschreibung der Bauart und Einrichtung des Lagers mit Grundrissen und Schriften

  • Lageplan (1:1000), aus dem die Lage zu Gebäuden und öffentlichen Verkehrswegen im Umkreis von 350 Metern ersichtlich ist

(Hinweis: Im Lageplan sind die eingezeichneten Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen oder zu Wohnzwecken zu kennzeichnen.)

Unterschrift