mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeitennach TRGS 523, Nr. 15.1
Gem. § 15 i.V.m. Anhang 4.2 der Gefahrstoffverordnung teile ich Ihnen mit, dass wir beauftragt wurden, in der nachfolgend aufgeführten Gemeinschaftseinrichtung eine Schädlingsbekämpfungsmaßnahme durchzuführen.