Anzeige über die beabsichtigte Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen (Seite 1)

Absender
Anzeigefristen:

mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeiten
nach TRGS 523, Nr. 15.1

Gem. § 15 i.V.m. Anhang 4.2 der Gefahrstoffverordnung teile ich Ihnen mit, dass wir beauftragt wurden, in der nachfolgend aufgeführten Gemeinschaftseinrichtung eine Schädlingsbekämpfungsmaßnahme durchzuführen.

1.

Anschrift der Gemeinschaftseinrichtung:

2.

Auftraggeber (wenn von Pkt. 1. abweichend):

3.

Betroffene Gebäude/-teile, Räume bzw. Flächen:

4.

Vorgesehener Zeitpunkt bzw. Zeitraum:

5.

Zielorganismen: