Information zur Verarbeitung Ihrer Daten in der Pass-/Personalausweisbehörde

Vorbemerkung

Vorbemerkung

Die Pass-/Personalausweisbehörde erfasst Ihre persönlichen Daten zum Zwecke der Ausstellung von deutschen Personaldokumenten wie Reisepässe und Personalausweise (u. a. Name, Geburtsdatum und -ort, Lichtbild, Unterschrift) in Registern und Akten und übermittelt diese Daten zur Fertigung der Dokumente an den Dokumentenhersteller, die Bundesdruckerei GmbH. In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Ausweispflicht, weshalb jeder Deutsche ab 16 Jahren entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen muss. Zudem ist bei jedem Grenzübertritt ein gültiges Personaldokument mitzuführen, welches den jeweiligen Einreisebestimmungen entspricht.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die

Die Gemeinde / Stadt / Verwaltungsgemeinschaft erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Pass- bzw. Personalausweisgesetz, der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Passverwaltungsvorschrift.

Herausgegeben werden dürfen die Daten der Pass-/Personalausweisbehörden an andere Behörden nur dann, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.

Die in Pass-/Personalausweisregistern erfassten personenbezogenen Daten sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen aufzubewahren. Die bei den Pass-/Personalausweisbehörden zum Zwecke der Ausstellung der Personal- dokumente verpflichtend bzw. optional abzugebenden Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Dokuments zu löschen. Auch der Dokumentenhersteller speichert diese Daten nicht.

Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz der Gemeinde / Stadt / Verwaltungsgemeinschaft

Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz der Gemeinde / Stadt / Verwaltungsgemeinschaft

Beschwerderecht

Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Aufsichtsbehörde gegenüber öffentlichen Stellen ist der jeweilige Landesbeauftragte für den Datenschutz.