123 VS - Richtlinien zu 123 VS - Bekanntmachung von VS Ausschreibungen (Ausgabe 2017) (Seite 1)
Richtlinien zu 123 VS Bekanntmachung von EU-Ausschreibungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit
Anforderungen, die an den Schutz von Verschlusssachen oder an die Versorgungssicherheit gestellt werden, sind bereits in der Bekanntmachung anzugeben. Alle Anforderungen, die an Bewerber oder Bieter gestellt werden, sind auch an Unterauftragnehmer zu stellen.
bei erforderlichem Umgang mit Verschlusssachen des Geheimgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH:
Von den Bewerbern ist zu verlangen, dass sie mit dem Teilnahmeantrag für sich selbst und die bereits vorge- schlagenen Unterauftragnehmer Verpflichtungserklärungen gem. § 7 VSVgV Absatz 2 Nummer 2 und 3 abgeben. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass die Formblätter 125 und 126 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind und die Stelle (Internetadresse), wo die Formblätter erhältlich sind, anzugeben.
bei erforderlicher Verwahrung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VSVERTRAULICH oder höher bereits für die Angebotserstellung:
Es dürfen nur Bewerber zugelassen werden, die einen Sicherheitsbescheid des BMWi oder einen gleichwertigen Sicherheitsbescheid eines anderen Mitgliedsstaates vorweisen können. Legt ein Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes einen Sicherheitsbescheid eines anderen Mitgliedsstaates vor, ist dieser Sicherheits- bescheid dem BMWi mit der Bitte um Prüfung der Gleichwertigkeit vorzulegen.
Die in Nummer 3.1.1 genannten Verpflichtungserklärungen sind ebenfalls zu verlangen.