121-122 - Richtlinien zu 121-122 - Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung/Öffentlicher Teilnahmewettbewerb (Ausgabe 2017 - Stand 2019)

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Öffentliche Bekanntmachung
1.1

Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe vor Beschränkten Ausschreibungen sind auf dem Internetportal der Bundesverwaltung https://www.service.bund.de zu veröffentlichen. Daneben sollen Aus- schreibungen und Teilnahmewettbewerbe auch in Tageszeitungen oder Fachzeitschriften veröffentlicht werden, wenn dies zur Erfüllung des Ausschreibungszweckes nötig ist.

1.2

Die Veröffentlichung der Ausschreibungen von NATO-Infrastrukturmaßnahmen richtet sich nach den Richtlinien zur Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der gemeinsam finanzierten NATO-Infrastruktur 620.

2
Angaben in der Bekanntmachung

Die wesentlichen Festlegungen (Termine, Lose, Nebenangebote etc.) müssen schon im Vergabevermerk - Wahl der Vergabeart 111 getroffen worden sein; die Daten sind daraus zu entnehmen.

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Abgabe der Unterlagen

Vergabeunterlagen sind ab Absendung der Auftragsbekanntmachung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt elektronisch abrufbar anzubieten.

Soweit Vergabeunterlagen schutzwürdige Daten (z.B. Videoüberwachungsanlagen, Leitungstrassen) enthalten, ist deren Schutz durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Der Zugriff auf die Unterlagen kann in diesem Fall beschränkt werden. Zum Umgang mit Verschlusssachen (VS) siehe „Übersicht über Vergabeverfahren bei schutzbedürftigen Baumaßnahmen“ Anhang 13.