421 - Richtlinien zu 421 - Vertragserfüllungsbürgschaft (Ausgabe 2017)

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Bürgen
Als Bürgen kommen nur die
  • in der Europäischen Union oder

  • in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder

  • in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen

zugelassenen Kreditinstitute bzw. Kreditversicherer in Betracht.

Die Kreditinstitute der EU sind in einer von der Kommission der Europäischen Union erstellten und jeweils im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bankenliste aufgeführt.

Bei der Vorlage von Bürgschaften anderer Kreditinstitute bzw. Kreditversicherer - die also nicht in den vorgenannten Listen aufgeführt sind - hat der Bieter/Auftragnehmer den Nachweis der Zulassung zu führen.

2
Rückgabe

Die Bürgschaftsurkunde nach Formblatt Vertragserfüllungsbürgschaft 421 ist erst nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben; es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt sind. Hier kommen nicht erledigte vertragliche Schadensersatzansprüche aus der Zeit der Vertragserfüllung in Betracht. Dann darf er auch für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit bis zur Höhe der Kosten für die noch nicht erledigten Ansprüche zurückhalten.

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Zugelassene Kreditinstitute

Zugelassene Kreditinstitute können unter www.bafin.de eingesehen werden.