421 - Richtlinien zu 421 - Vertragserfüllungsbürgschaft (Ausgabe 2017)
Die Bürgschaftsurkunde nach Formblatt Vertragserfüllungsbürgschaft 421 ist erst nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben; es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt sind. Hier kommen nicht erledigte vertragliche Schadensersatzansprüche aus der Zeit der Vertragserfüllung in Betracht. Dann darf er auch für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit bis zur Höhe der Kosten für die noch nicht erledigten Ansprüche zurückhalten.
Zugelassene Kreditinstitute können unter www.bafin.de eingesehen werden.