451 - Richtlinien zu 451 - Datenträger Abrechnung (Ausgabe 2017)
Es ist sicherzustellen, dass die Nachrechnung unabhängig von der des Auftragnehmers durchgeführt wird.
Nachrechnung ohne Datenträger
Stellt ein Auftragnehmer keine oder keine geeigneten Datenträger zur Verfügung, sind die geprüften Daten der Leistungserfassung einzugeben. Ergibt die Nachrechnung bei einer Position einen abweichenden Gesamtbetrag gegenüber der Rechnung des Auftragnehmers, so sind die eingegebenen Werte zu überprüfen. Bei falscher Eingabe ist diese berechtigt zu wiederholen. Fehlerhafte Werte in der Rechnung und in den begründenden Unterlagen sind zu streichen; die zutreffenden Werte sind einzutragen.
Nachrechnung mit Datenträger
Die auf Datenträger zur Verfügung stehenden Daten sind einzulesen und der Rechenlauf ist durchzuführen. Erfolgt der Rechenlauf ohne Fehlermeldung und stimmen errechnete Summe und die Rechnungssumme überein, ist die Nachrechnung abgeschlossen.
Stimmen errechnete Summe und Rechnungssumme nicht überein, sind die Abweichungen aufzuklären. Abweichungen, die innerhalb der mit Formblatt 244 vereinbarter Toleranzregelung liegen, bleiben unberück- sichtigt.
Über die Nachrechnung sind Ergebnislisten zu erstellen und der Rechnung beizufügen.
In der Rechnung und den sie begründenden Unterlagen sind sämtliche in der Ergebnisliste ausgewiesenen Fehler zu berichtigen.
Die Nachrechnung schließt mit folgendem Stempelaufdruck in der Rechnung und den begründenden Unterlagen ab.
Nachrechnung mit DV
DV-Ergebnisliste ist beigefügt
Berichtigte Rechnungssumme
€
Bearbeitet