451 - Richtlinien zu 451 - Datenträger Abrechnung (Ausgabe 2017)

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Prüfung der Leistungserfassung

Die Vergabestelle hat diese auf Vollständigkeit zu prüfen und festzustellen, ob die Mengenberechnungen nach den vereinbarten Rechenprogrammen durchgeführt worden sind.

Liegen diese Voraussetzungen vor, so sind - bevor die Rechnung nachgerechnet wird - die Mengenergebnisse der Rechnung durch Vergleich mit den Mengenansätzen des Leistungsverzeichnisses auf Plausibilität zu überprüfen, nicht plausible Abweichungen aufzuklären und die Richtigkeit der Eingabedaten der Leistungs- erfassung ist zu bescheinigen.

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Nachrechnung

Es ist sicherzustellen, dass die Nachrechnung unabhängig von der des Auftragnehmers durchgeführt wird.

2.1

Nachrechnung ohne Datenträger

Stellt ein Auftragnehmer keine oder keine geeigneten Datenträger zur Verfügung, sind die geprüften Daten der Leistungserfassung einzugeben. Ergibt die Nachrechnung bei einer Position einen abweichenden Gesamtbetrag gegenüber der Rechnung des Auftragnehmers, so sind die eingegebenen Werte zu überprüfen. Bei falscher Eingabe ist diese berechtigt zu wiederholen. Fehlerhafte Werte in der Rechnung und in den begründenden Unterlagen sind zu streichen; die zutreffenden Werte sind einzutragen.

2.2

Nachrechnung mit Datenträger

Die auf Datenträger zur Verfügung stehenden Daten sind einzulesen und der Rechenlauf ist durchzuführen. Erfolgt der Rechenlauf ohne Fehlermeldung und stimmen errechnete Summe und die Rechnungssumme überein, ist die Nachrechnung abgeschlossen.

Stimmen errechnete Summe und Rechnungssumme nicht überein, sind die Abweichungen aufzuklären. Abweichungen, die innerhalb der mit Formblatt 244 vereinbarter Toleranzregelung liegen, bleiben unberück- sichtigt.

2.3
Abschluss der Nachrechnung

Über die Nachrechnung sind Ergebnislisten zu erstellen und der Rechnung beizufügen.

In der Rechnung und den sie begründenden Unterlagen sind sämtliche in der Ergebnisliste ausgewiesenen Fehler zu berichtigen.

Die Nachrechnung schließt mit folgendem Stempelaufdruck in der Rechnung und den begründenden Unterlagen ab.

Nachrechnung mit DV
DV-Ergebnisliste ist beigefügt
Berichtigte Rechnungssumme

Datum, Unterschrift

Bearbeitet