Instandsetzungsbenachrichtigung (gem. § 55 MessEV) (Seite 1)

Thüringer Landesamt
für Verbraucherschutz (TLV) – Abt. 7
Mess- und Eichwesen, Beschussamt
Unterpörlitzer Straße 2
98693 Ilmenau

Antragsart
1.
2.
3.
4.
5.
Grund der Instandsetzung / Reparatur
6.
7.
Bestätigung einer verspäteten Eichung nach § 38 MessEG

Der Verwender bestätigt, dass bei der zuständigen Eichbehörde ein Antrag zur Eichung des Messgerätes mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist gestellt wurde oder die Weiterverwendung des Messgeräts durch die Eichbehörde bei einem verspäteten Eichantrag (weniger als 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist) gestattet wurde und daher das Messgerät nach § 38 MessEG einem geeichten gleichgestellt ist.