Anlage zum Wohngeldantrag für Heimbewohner - (Thüringen)

Bestätigung der Heimleitung

Antragsteller/Antragstellerin

Antragsteller/Antragstellerin

Anschrift des Heimes, in dem der/die Antragsteller/Antragstellerin lebt

Anschrift des Heimes, in dem der/die Antragsteller/Antragstellerin lebt

Die Heimleitung wird vertreten durch

Die Heimleitung wird vertreten durch
1. Hinweise für die Heimleitung

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. Die Angaben sind erforderlich, um nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes (WoGG) über den Antrag zu entscheiden und die Wohngeldstatistik führen zu können.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass alle Angaben richtig und vollständig sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die zur Berechnung und Zahlung des Wohngeldes erforderlichen persönlichen Daten des Antragstellers im Wege der automatisierten Datenverarbeitung abgeglichen, verarbeitet und gespeichert werden.

Die Rechtsgrundlage für die Auskunftspflicht aller Haushaltsmitglieder ist § 23 WoGG, für die Datenerhebung § 67 a SGB X, für die Datenübermittlung (Name, Vorname, Wohnanschrift) an die Landeshauptkasse zum Zweck der Wohngeldzahlung § 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, für den Datenabgleich § 33 WoGG und für die Verwendung der anonymen Daten für die Wohngeldstatistik und die Möglichkeit ihrer Übermittlung an das Statistische Landesamt die §§ 34 bis 36 WoGG.

2. Ist das o. a. Heim ein Heim im Sinne des Thüringer Gesetzes über betreute Wohnformen und Teilhabe (Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz)?
3. Wurde der Wohnraum im Heim mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten nach dem Wohnraumfördergesetz oder entsprechenden Gesetzen des Landes gefördert?
4. Welche Größe hat der von der Antragstellerin/dem Antragsteller genutzte Wohnraum?
5. Wie groß ist die anteilige Gemeinschaftsfläche (Hinzurechnungsfläche)?
6.
Unterschrift der Heimleitung