Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft nach § 45 BMG (Seite 1)

Antragstellerin / Antragsteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister für folgende Person:
Geschlecht

Erweiterte Auskünfte können nur bei einem berechtigten oder rechtlichen Interesse erteilt werden.

Um ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen, legen Sie bitte entsprechende Nachweise oder Belege bei.

Die Zulässigkeit einer Auskunftserteilung wird in jedem Einzelfall geprüft.

Zusätzlich zu den Daten der einfachen Melderegisterauskunft (Familienname, Vornamen, Titel, die derzeitigen Anschriften sowie die Tatsache, ob diese Person verstorben ist, wird die Auskunft für folgende Daten beantragt: