Kriterienkatalog nach § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (Seite 1)

Abteilung Arbeitsschutz

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Stand: Januar 2014

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Tennstedter Straße 8/9

99947 Bad Langensalza

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Um Ihren Antrag auf Bewilligung einer Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 15 Abs. 2 ArbZG prüfen zu können, bitte ich Sie, die folgenden Fragen schriftlich zu beantworten und geeignete Nachweise (z. B. zur Auftragslage, zum Verlust von Aufträgen) beizufügen:
1.

Für welchen konkreten Zeitraum (erster/letzter Sonntag/Feiertag, beachten Sie bitte auch alle im beantragten Zeitraum liegenden Feiertage) wird die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertage beantragt und womit begründen Sie diesen Zeitraum?

2.

Übersenden Sie bitte, sofern vorhanden, Schreiben der Auftraggeber o. ä., die die Dringlichkeit und ggf. die zeitliche Dauer der beantragten Ausnahmebewilligung untersetzen.

3.

Können folgende Sonntage/Feiertage aus der Bewilligung ausge- nommen werden: Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag/Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag/Pfingstmontag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag? Wenn nein, bitte begründen.

4.
Erläutern Sie, inwiefern nach Ihrer Ansicht das dringende öffentliche Interesse an der Sonn- und Feiertagsarbeit gegeben ist, z. B. wegen:
a)

der arbeitsmarktpolitischen Problemlage in der Region,

b)

der strukturellen Bedeutung des Unternehmens für die Region,

c)

Beschreibung der Ausnahmesituation durch Untersetzung der Auftragslage in den Produktionsbereichen, in denen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden sollen (Produktion pro Schicht in Stück, ggf. Lieferrückstände, Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von neuen Anlagen, Probleme bei der Qualität der Produkte u. ä.),

d)

Beschreibung der betrieblichen Folgen einer Nichtbeschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen bzw. ob durch die begehrte Ausnahmebewilligung die Arbeitsplätze in den beantragten Bereichen erhalten werden.

5.

Wie viele Arbeitnehmer/Auszubildende/ggf. Leiharbeitnehmer werden zurzeit in Ihrem Unternehmen beschäftigt?

6.

In welchem Umfang wird die zulässige wöchentliche Arbeitszeit von 144 Stunden bereits heute in Ihrem Unternehmen ausgenutzt (z. B. Sonntag 22.00 Uhr - Samstag 22.00 Uhr)? Legen Sie bitte Ihre bisherige Arbeitszeitgestaltung dar. Wenn die tatsächliche Betriebszeit zurzeit bzw. für den beantragten Zeitraum weniger als 144 Stunden in der Woche beträgt, benennen Sie bitte ausschlaggebende Gründe dafür.