Kriterienkatalog zur Antragstellung nach § 13 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (Seite 1)

Abteilung Arbeitsschutz

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Stand: Januar 2014

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

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Um Ihren Antrag auf Bewilligung einer Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 13 Abs. 5 ArbZG prüfen zu können, bitte ich Sie, die folgenden Fragen schriftlich zu beantworten und geeignete Nachweise (z. B. für längere Betriebszeiten im Ausland, Verlust von Aufträgen) beizufügen:
1.

Für welchen konkreten Zeitraum (erster/letzter Sonntag/Feiertag, beachten Sie bitte auch alle im beantragten Zeitraum liegenden Feiertage) wird die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertage beantragt, und womit begründen Sie diesen Zeitraum?

2.

Können folgende Sonntage/Feiertage aus der Bewilligung ausgenommen werden: Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag/Ostermontag, 1. Mai, Pfings- tsonntag/Pfingstmontag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag? Wenn nein, bitte begründen.

3.

Benennen Sie bitte die ausländischen Konkurrenzbetriebe mit vollstän- diger Anschrift. Dabei ist eine Konkurrenzsituation nur gegeben, wenn es sich um gleiche oder gleichartige Produkte handelt, die vom ausländischen Konkurrenzbetrieb auf dem gleichen Markt abgesetzt werden oder werden sollen.

4.

Belegen Sie die gesetzliche/tariflich zulässige Arbeitszeit der auslän- dischen Konkurrenzbetriebe (z.B. über Vertriebsgesellschaften oder internationale Partner, übersetzte Auszüge aus den dortigen Arbeits- zeitgesetzen bzw. Informationen zur Sonn- und Feiertagsarbeit über Außenhandelskammern bzw. mit Einbeziehung der IHK).

5.

Stellen Sie bitte die ausländische Konkurrenzsituation dar und erläutern Sie, inwiefern sich daraus eine unzumutbare Beeinträchtigung (ggf. Lohnkosten, Energiekosten) ergibt. Allein eine kürzere Maschinenlaufzeit in Ihrem Betrieb führt nicht zwangsläufig zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung Ihrer Konkurrenzfähigkeit.

6.

Wie viele Arbeitnehmer/Auszubildende/ggf. Leiharbeitnehmer werden zurzeit in Ihrem Unternehmen beschäftigt?

7.

In welchem Umfang wird die zulässige wöchentliche Arbeitszeit von 144 Stunden bereits heute in Ihrem Unternehmen ausgenutzt (z. B. Sonntag 22.00 Uhr - Samstag 22.00 Uhr)? Legen Sie bitte Ihre bisherige Arbeitszeitgestaltung dar. Wenn die tatsächliche Betriebszeit zurzeit bzw. für den beantragten Zeitraum weniger als 144 Stunden in der Woche beträgt, benennen Sie bitte die ausschlaggebenden Gründe dafür.