Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung nach § 20 ProstSchG (Seite 1)

Die Anzeige ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erstatten.

Ich/Wir
beabsichtige/n, eine Prostitutionsveranstaltung zu organisieren und/oder durchzuführen
Termin 1
zu organisieren / durchzuführen
Eigentümer/in der Liegenschaft oder sonstigen Anlage ist

Er/Sie ist mit der Nutzung durch die/den Erlaubnisinhaber/in einverstanden.