381 - Checkliste Formale Prüfung der Schlussrechnung

Bezeichnung der Bauleistung:
1. Kennzeichnung der Rechnung als Schlussrechnung
2. Vereinbarte Mehrausfertigungen und Anlagen beigefügt
3. Getrennte Rechnungen vorgelegt bei Leistungen für Dritte
4. Alle bisherigen Abschlagszahlungen einzeln mit Ausweis der Umsatzsteuerbeträge aufgeführt
5. Ggf. vereinbarter Nachlass in Abzug gebracht
6. Teilleistungen nach dem Vertrags-Leistungsverzeichnis (mit Nachträgen) bezeichnet sowie einzeln und in dessen Reihenfolge geordnet aufgeführt (siehe § 14 Abs. 1 VOB/B)
7. Mengenberechnungen zu den einzelnen OZ durchgeführt
Ergebnis: Rechnung ist formal prüfbar
Unterschrift