381 - Checkliste Bearbeiten der Schlussrechnung (Seite 1)

Bezeichnung der Bauleistung:

Hinweis: Die Feststellungen sind so rechtzeitig vorzunehmen, dass spätestens innerhalb der in Ziffer 3 der Besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Frist nach dem Zugang der Schlussrechnung entweder die Schlusszahlung geleistet oder Einwendungen zur Prüffähigkeit geltend gemacht werden können.

Der dargestellte Ablauf hinsichtlich des Bearbeitens der Schlussrechnung gilt nur bei Vorlage der Schlussrechnung durch den Auftragnehmer. Bei Erstellen der Schlussrechnung durch einen vom Auftraggeber beauftragten Dritten ist durch den AG sicher zu stellen, dass der AN die Anforderungen hinsichtlich der Prüffähigkeit erfüllt.

1. Termin zur Vorlage der Schlussrechnung gemäß § 14 Abs. 3 VOB/B
2.
Schlussrechnung liegt zu diesem Termin vor
3. Zugang der Schlussrechnung erfolgte am