342 - OZ-weise Prüfung Nachtrag (Seite 1)

Bezeichnung der Bauleistung:

Sachverhaltsprüfung

1. Sachverhaltsprüfung
Die angebotene Nachtragsleistung ist Bestandteil der vertraglichen Leistung (§ 2 Abs. 1 VOB/B)

Formale Prüfung

2. Formale Prüfung
Die angebotene Nachtragsleistung ist vollständig und prüffähig

Falls Angaben fehlen, ist dies dem Auftragnehmer unter Angabe des Sachverhaltes schriftlich mitzuteilen und die Unter- lagen sind zur Ergänzung zurückzugeben.

Der Auftragnehmer wurde schriftlich informiert am