152 - Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb EU (Seite 1)

Ausgabe: August 2019

Hinweis:
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2).

Mitteilung von Unklarheiten in den Teilnahmeunterlagen

1. Mitteilung von Unklarheiten in den Teilnahmeunterlagen

Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des interessierten Unternehmens Unklarheiten, Unvollständig- keiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor dem Ablauf der Teilnahmefrist in Textform darauf hinzuweisen.

Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

Teilnahmeantrag / Interessensbestätigung

3. Teilnahmeantrag / Interessensbestätigung
3.1

Der Teilnahmeantrag / die Interessensbestätigung ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.

3.2

Für den Teilnahmeantrag bzw. die Interessenbestätigung sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.

3.3

Der Teilnahmeantrag bzw. die Interessensbestätigung ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen. Ein nicht fristgerecht/formgerecht eingereichter Teilnahmeantrag bzw. Inter- essensbestätigung wird ausgeschlossen.

3.4

Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag bzw. die Interessensbestätigung ausgeschlossen.

Bewerbergemeinschaften

4. Bewerbergemeinschaften
4.1
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag bzw. der Interessensbestätigung eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

4.2

Angebote von Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgefor- derten Unternehmen gebildet haben, sind nicht zugelassen.

Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)

5. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsanleiihe), so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen / Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag / Interessensbestätigung benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung" abzugeben.

Der Bewerber hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.