Diese Erklärung ist ab dem 1. November 2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
Ich erkläre, dass keine Sorgeerklärung abgegeben wurde.
Sorgerechtsbeschluss / ScheidungsurteilEntscheidung eines Familiengerichts über das alleinige AufenthaltsbestimmungsrechtSchriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt / Lebensmittelpunkt des Kindes