Leistungen, die in einer Rahmenvereinbarung enthalten sind, dürfen grundsätzlich keinem anderen Unternehmen in Auftrag gegeben werden als dem/denen, der/die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist/sind.
Im Einzelauftrag sind Art und Umfang der jeweils auszuführenden Leistungen und die Ausführungsfristen festzulegen. Für die erforderlichen Teilleistungen sind die Texte und die Einheitspreise aus dem Leistungs- verzeichnis der Rahmenvereinbarung zu übernehmen. Die auszuführenden Mengen sind anzugeben.
Die Leistungsbeschreibung im Einzelauftrag kann sowohl im Kurztext als auch im Langtext ausgedruckt werden. Die Einzelaufträge werden von der Vergabestelle (Baudurchführende Ebene oder hausverwaltende Dienststelle) erteilt, der die Mittel zur Bewirtschaftung zugewiesen sind. Sofern die hausverwaltende Dienststelle Mittel bewirtschaftet, erhält sie von der Baudurchführenden Ebene zwei Abschriften der Rahmenvereinbarungen.