522 - Richtlinien zu 522 - Prüfungsvermerk (Ausgabe 2017)
Anordnungen des Auftraggebers
Nach § 1 Abs. 3 VOB/B hat der Auftraggeber das Recht, Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen. Diesen Anordnungen hat der Auftragnehmer Folge zu leisten
.
der Leistungspflichten des Auftragnehmers auf Grund von Änderungen des Bauentwurfs Nr. 1.3 des Leitfadens und
im Vertrag nicht vereinbarte, zusätzliche Leistungspflichten des Auftragnehmers Nr. 1.4 des Leitfadens.
Wegen der Zulässigkeit von Abweichungen von der Entwurfsunterlage Bau (EW – Bau) und für die hierfür erforderliche Genehmigung siehe Abschnitte E 4.2 und E 5 RBBau.