522 - Richtlinien zu 522 - Prüfungsvermerk (Ausgabe 2017)

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Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen

Der Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen 510 befasst sich mit dem Vertragsinhalt, den Leistungspflichten des Auftragnehmers und den Befugnissen des Auftraggebers nach § 1 VOB/B sowie den sich daraus ergebenden Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers und ihrer Berechnung nach § 2 VOB/B und wird zur Anwendung empfohlen.

2
Art und Umfang der Leistung

Anordnungen des Auftraggebers

Nach § 1 Abs. 3 VOB/B hat der Auftraggeber das Recht, Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen. Diesen Anordnungen hat der Auftragnehmer Folge zu leisten
.

Im Einzelnen siehe Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen 510; insbesondere wegen
  • der Leistungspflichten des Auftragnehmers auf Grund von Änderungen des Bauentwurfs Nr. 1.3 des Leitfadens und

  • im Vertrag nicht vereinbarte, zusätzliche Leistungspflichten des Auftragnehmers Nr. 1.4 des Leitfadens.

Wegen der Zulässigkeit von Abweichungen von der Entwurfsunterlage Bau (EW – Bau) und für die hierfür erforderliche Genehmigung siehe Abschnitte E 4.2 und E 5 RBBau.