332 - Richtlinien zu 332 - Absageschreiben nach § 19 Abs. 1 und 2 VOB/A (Ausgabe 2017)

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Die Bieter,
  • die wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen wurden bzw. deren Angebote nach § 16 Abs. 1 VOB/A ausgeschlossen wurden (siehe Richtlinien zu 321) sowie

  • deren Angebote nicht in die engere Wahl kommen (siehe Formblatt Wertungsübersicht 321),

sind sobald wie möglich mit dem Formblatt 332 (Absageschreiben) zu verständigen.

Die übrigen Bieter sind zu verständigen, sobald der Zuschlag erteilt worden ist.

2

Bei schutzbedürftigen Baumaßnahmen des Bundes sowie der NATO-Infrastruktur und der Gaststreitkräfte ist dem Absageschreiben das Formblatt Ergänzung Absageschreiben Verschlusssachenvergaben 337 bei- zufügen.