339 - Ergänzung des Auftragsschreibens - Hinweise für Rechnungsstellung und Zahlung (Ausgabe 2017)

Rechnungsstellung

1 Rechnungsstellung
Zur Beschleunigung der Bearbeitung sind in der Rechnung anzugeben:

Zahlungen

2 Zahlungen

Zahlungen werden im beleglosen Datenträgeraustausch geleistet. Aufgrund von Vorgaben der Kreditinstitute soll die Angabe des Verwendungszweckes für den Empfänger grundsätzlich 27 Schreibstellen einschl. Leerstellen nicht überschreiten.

Die die Zahlung erläuternden Angaben, die den Bezug zum Auftrag und zur Rechnung herstellen, müssen deswegen abgekürzt bzw. verschlüsselt werden.

Die Zahlungsarten sind gekennzeichnet als
VZ

= Vorauszahlung

AZ

= Abschlagszahlung

SZ

= Schlusszahlung

Der Schlüssel gliedert sich in
2. – 5. Stelle

Dienststellen-Kennnummer der Vergabestelle

6. – 13. Stelle

Auftragsnummer der Vergabestelle (siehe Auftragsschreiben)

14. – 15. Stelle

Zahlungsart

16. – 21. Stelle

Rechnungsdatum

22. – 27. Stelle

Rechnungsnummer; die Übermittlung einer Rechnungsnummer mit mehr als sechs Stellen ist nicht bei allen Kreditinstituten gewährleistet.