Zahlungen werden im beleglosen Datenträgeraustausch geleistet. Aufgrund von Vorgaben der Kreditinstitute soll die Angabe des Verwendungszweckes für den Empfänger grundsätzlich 27 Schreibstellen einschl. Leerstellen nicht überschreiten.
Die die Zahlung erläuternden Angaben, die den Bezug zum Auftrag und zur Rechnung herstellen, müssen deswegen abgekürzt bzw. verschlüsselt werden.
= Vorauszahlung
= Abschlagszahlung
= Schlusszahlung
Dienststellen-Kennnummer der Vergabestelle
Auftragsnummer der Vergabestelle (siehe Auftragsschreiben)
Zahlungsart
Rechnungsdatum
Rechnungsnummer; die Übermittlung einer Rechnungsnummer mit mehr als sechs Stellen ist nicht bei allen Kreditinstituten gewährleistet.