Antrag auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Teilgebietsbezeichnung oder Zusatz-Weiterbildung (Seite 1)

Landesärztekammer Thüringen
Abteilung Weiterbildung
Im Semmicht 33
07751 Jena

LANDESÄRZTEKAMMER THÜRINGEN

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Telefon:

0 36 41 614-0

Fax:

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www.laek-thueringen.de

E-Mail:

weiterbildung@laek-thueringen.de

Antrag
Privatanschrift
Dienstanschrift
Beizufügen sind:
  • Approbation oder Berufserlaubnis, falls diese noch nicht eingereicht wurde (bei einer Berufserlaubnis ist zusätzlich der Nachweis über die gleichwertige Qualifikation erforderlich)

  • Gebührenformular

  • eine tabellarische Auflistung über Ihre absolvierte Qualifikation und Ihre Berufspraxis (Lebenslauf)

  • Nachweise über Ihre absolvierte Qualifikation und Ihre Berufspraxis (alle im Ausland erworbenen Original-Zeugnisse bzw. Beurteilungen sowie Leistungsaufstellungen)

  • für den Fall, dass in einem anderen Europäischen Staat ein Nachweis über eine Weiterbildung ausgestellt wurde, die ganz oder teilweise in Drittstaaten absolviert wurde: Unterlagen darüber, welche Tätigkeiten in Drittstaaten in welchem Umfang auf die Qualifikation angerechnet wurden.

Wichtige Hinweise für die einzureichenden Unterlagen zum o. g. Antrag

Wir bitten Sie, alle Antragsunterlagen im Original oder in amtlich beglaubigter Form bei uns einzureichen. Originalbelege erhalten Sie auf Wunsch zurück (bitte vermerken Sie dies auf den Antragsunterlagen!)
Beglaubigungsvermerke erteilen siegelführende Behörden, z. B. Amtsärzte, Notare, Bürger- und Meldeämter. Beglaubigungen durch Kircheneinrichtungen können leider nicht anerkannt werden.