Antrag auf Anerkennung einer innerhalb der Europäischen Union erworbenen Facharztbezeichnung (Seite 1)

Landesärztekammer Thüringen
Abteilung Weiterbildung
Im Semmicht 33
07751 Jena

LANDESÄRZTEKAMMER THÜRINGEN

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Telefon:

0 36 41 614-0

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www.laek-thueringen.de

E-Mail:

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Antrag

Privatanschrift

Privatanschrift

Dienstanschrift

Dienstanschrift

Beizufügen sind:

Beizufügen sind:
  • Approbation oder Berufserlaubnis, falls diese noch nicht eingereicht wurde (bei einer Berufserlaubnis ist zusätzlich der Nachweis über die gleichwertige Qualifikation erforderlich)

  • Gebührenformular

  • eine tabellarische Auflistung über Ihre absolvierte Qualifikation und Ihre Berufspraxis (Lebenslauf)

  • Original-Facharzturkunde und der entsprechenden Konformitätsbescheinigung in Abhängigkeit von den Forderungen der Richtlinie 2005/36/EG

  • für den Fall, dass in einem anderen Europäischen Staat ein Nachweis über eine Weiterbildung ausgestellt wurde, die ganz oder teilweise in Drittstaaten absolviert wurde: Unterlagen darüber, welche Tätigkeiten in Drittstaaten in welchem Umfang auf die Qualifikation angerechnet wurden.

Wichtige Hinweise für die einzureichenden Unterlagen zum o. g. Antrag

Wir bitten Sie, alle Antragsunterlagen im Original oder in amtlich beglaubigter Form bei uns einzureichen. Originalbelege erhalten Sie auf Wunsch zurück (bitte vermerken Sie dies auf den Antragsunterlagen!)
Beglaubigungsvermerke erteilen siegelführende Behörden, z. B. Amtsärzte, Notare, Bürger- und Meldeämter. Beglaubigungen durch Kircheneinrichtungen können leider nicht anerkannt werden.