Antrag auf Anerkennung einer innerhalb der Europäischen Union erworbenen Fachzahnarztbezeichnung (Seite 1)

Landeszahnärztekammer Thüringen
Barbarossahof 16
99092 Erfurt

Ich beantrage die Anerkennung folgender Fachzahnarztbezeichnung:

Privatanschrift

Privatanschrift

Dienstanschrift

Dienstanschrift
Wichtige Hinweise für die einzureichenden Unterlagen zur Fachzahnarztanerkennung
Wir bitten Sie, folgende Antragsunterlagen beizufügen:
  • Approbation oder Berufserlaubnis als Zahnarzt zuzüglich Nachweis über den gleichwertigen Ausbildungsstand

  • Identitätsnachweis (z. B. persönliche Vorlage eines Personalausweises)

  • tabellarische Aufstellung über die absolvierte Weiterbildung und die Berufspraxis

  • ausländischer Weiterbildungsnachweis sowie Bescheinigungen über die Berufspraxis

  • in Fällen des § 5 Abs. 2 WBO¹) Konformitätsbescheinigungen oder Tätigkeitsnachweise der letzten 5 Jahre

  • in Fällen des § 6 WBO²) zusätzliche Nachweise zur Prüfung der Gleichwertigkeit der absolvierten Weiterbildung

  • für den Fall, dass in einem anderen Europäischen Staat ein Nachweis über eine Weiterbildung ausgestellt wurde, die ganz oder teilweise in Drittstaaten absolviert wurde, Unterlagen darüber, welche Tätigkeiten in Drittstaaten durch die zuständige Stelle des Ausstellungsmitgliedstaates in welchem Umfang auf die Weiterbildung angerechnet wurden

  • Nachweis der Digitalen Volumentomographie Fachkunde (nur im Fachgebiet Kieferorthopädie)

Die Unterlagen sind in Form von Originalen oder beglaubigten Kopien vorzulegen. Ihre Unterlagen sind in der Regel in deutscher Sprache oder als beglaubigte Kopie einer deutschen Übersetzung vorzulegen. Die Übersetzungen müssen von Dolmetschern oder Übersetzern angefertigt werden, die öffentlich bestellt oder beeidigt sind. Die Übersetzungen müssen vom Original oder von den beglaubigten Kopien angefertigt werden. Dies ist vom Übersetzer zu bescheinigen.