Hinweise zum Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung - (Thüringen) (Seite 1)

Zu I.

Zu I.

Die Adressdaten sind vollständig auszufüllen.

Land:

Unter „Land“ ist das Bundesland einzutragen, in dem der Träger seinen Sitz hat. Bei Trägern, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, ist „EU“ einzutragen.

E-Mail:

Die Anträge werden in elektronischer Form an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) gesandt.
Adresse: Antrag.Bildungsfreistellung@tmbjs.thueringen.de

Nur in Ausnahmefällen darf das Formular elektronisch (Druckschrift) oder handschriftlich ausgefüllt auf dem Postweg an das TMBJS gesandt werden. Dabei ist schriftlich zu begründen, warum ein elektronischer Versand nicht möglich ist. Das TMBJS kann Anträge die nicht in elektronischer Form gestellt werden zurückweisen. Elektronischen Anträgen kann, trotz späteren Eingangs beim Ministerium, den nicht-elektronischen Anträgen gegenüber der Vorzug eingeräumt werden.

Die Angaben müssen mit dem Impressum der Homepage des Trägers übereinstimmen.

Homepage:

Die Angaben müssen mit dem Impressum der Homepage des Trägers übereinstimmen.

Der Träger führt bereits Bildungsveranstaltungen durch.

Der Träger verfügt über einen Nachweis der Qualität seiner Bildungsarbeit (z. B. Gütesiegel oder Zertifikate) oder eine Anerkennung als Bildungsträger in einem anderen Land? (Der Nachweis ist als Anlage beizufügen.)

Die Vorlage der entsprechenden Nachweise vereinfacht das Prüfverfahren und wirkt sich auf die Berechnung der Gebühr und die Dauer der Prüfung aus.

Zu II.

Zu II.
Kurzbeschreibung:

Die Kurzbeschreibung dient der Vereinfachung des Prüfverfahrens. In Verbindung mit dem Titel und dem Untertitel der Bildungsveranstaltung soll der Antragsbearbeiter in die Lage versetzt werden, die Anerkennungsfähigkeit der Veranstal- tung einzuschätzen. Sofern eine vertiefte Prüfung des ausführlichen Programms erforderlich ist, wirkt sich dies auf die Berechnung der Gebühr und die Dauer der Prüfung aus.

Die Kurzbeschreibung soll insbesondere erkennen lassen, inwieweit
1.

die gesellschaftspolitische Bildungsveranstaltung gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge vermittelt und zur Beurteilung, Teilhabe und Mitwirkung am gesellschaftlichen, sozialen und politischen Leben befähigt,

2.

die arbeitsweltbezogene Bildungsveranstaltung der Erhaltung, Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung von berufsbezogenen Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten und der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen sowie Kenntnissen gesellschaftlicher und politischer Zusammenhänge in der Arbeitswelt dient,

3.

die ehrenamtsbezogene Bildungsveranstaltung der Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten dient.

Unbedingt beachten!

Aus der Kurzbeschreibung oder dem Programm zu Veranstaltungen der ehrenamtsbezogene Bildung (3.) muss hervorgehen, inwieweit den Beschäftigten neben der Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse zur Ausübung des Ehrenamtes zugleich in nicht unerheblichem Umfang die Kenntnis gesellschaftspolitischer Zusammenhänge vermittelt wird, damit sie ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft erkennen.

Veranstaltungstermin:

Hier ist der erste geplante Veranstaltungstermin einzutragen. Ist dieser noch nicht bekannt, bleibt das Feld frei.

Veranstaltungsort:

Hier ist der erste geplante Veranstaltungsort einzutragen. Ist dieser noch nicht bekannt, bleibt das Feld frei.