Zur Anzeige der Seite ist Javascript notwendig. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser.
Zoom ++
Zoom 1:1
Inhalt
Daten speichern
Löschen
Druckversion
weiter
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz (Seite 1)
An die Stadt / Gemeinde
Antragsteller / Antragstellerin
Name, Vorname
ggf. Titel
Geburtsname
Geburtsdatum
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
Nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes beantrage ich die Einrichtung folgender Auskunfts-/Übermittlungssperren:
1. Auskunfts- bzw. Übermittlungssperren, für die keine Begründung erforderlich ist:
1. Auskunfts- bzw. Übermittlungssperren, für die keine Begründung erforderlich ist:
Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
Ich beantrage, dass meine Daten nicht an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften meines Ehegatten, meiner minderjährigen Kinder oder meiner Eltern (nur bei minderjährigen Antragsstellern) übermittelt werden, soweit diese nicht meiner Religionsgesellschaft angehören.
Diese Erklärung gilt auch für meine/unsere minderjährigen Kinder. (Das Einverständnis aller Sorgeberechtigten ist erforderlich!)
Diese Erklärung gilt auch für meine/unsere minderjährigen Kinder. (Das Einverständnis aller Sorgeberechtigten ist erforderlich!)
Kind 1
Name
Vorname(n)
Geburtsdatum
Kind 2
Name
Vorname(n)
Geburtsdatum
Kind 3
Name
Vorname(n)
Geburtsdatum
Kind 4
Name
Vorname(n)
Geburtsdatum
Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 und 5 BMG)
Für den Fall eines Alters- oder Ehejubiläums (z. B. 75. Geburtstag oder Goldene Hochzeit) darf eine Mitteilung über das Jubiläum nicht weitergegeben werden (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG). (Bei Ehejubiläen ist die Unterschrift beider Ehegatten erforderlich!)
Der Weitergabe meiner Daten an Adressbuchverlage wird widersprochen (§ 50 Abs. 3 und 5 BMG)
Hiermit widerspreche ich der Weitergabe meiner Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundes- wehr für Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial für den freiwilligen Wehrdienst (§ 58c Soldatengesetz i.V.m § 36 Abs. 2 BMG)
Seite 2
Inhalt
Daten speichern
Löschen
Druckversion
weiter