Abmeldung bei der Meldebehörde (Seite 1)

Bitte Ausfüllanleitung beachten!
Verwenden Sie bei mehr als 4 anzumeldenden
Personen bitte weitere Meldescheine!

Die nachstehenden Daten werden aufgrund
§§ 3, 17 Abs. 2, 24 Bundesmeldegesetz (BMG)
erhoben

Tag des Auszugs:
Tag
Monat
Jahr
Bisherige Wohnung
Die bisherige Wohnung war im Bereich des Bundesgebietes die
Künftige Wohnung
Weitere Wohnung 1
Diese Wohnung ist
Weitere Wohnung 2
Diese Wohnung ist

Für Personen, die weitere oder andere Wohnungen benutzen sowie für Personen mit unterschiedlichen Haupt- oder Nebenwohnungen, ist ein eigener Abmeldeschein zu verwenden.

Person 1
Geschlecht
Optionsdeutsch
Auskunftssperren gemäß § 51 BMG, Antrag gestellt?

Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen Sie sich abmelden.

Ziehen Sie aus einer Nebenwohnung im Inland aus und beziehen Sie keine neue Wohnung, so teilen Sie dies der Meldebehörde mit, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

In diesen Fällen ist der ausgefüllte und unterschriebene Meldeschein der Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung vorzulegen.