Ärztliche Bescheinigung zur Feststellung einer schwerwiegenden chronischen Krankheit gem. § 49 Abs. 2 ThürBhV i.V.m. § 62 SGB V - (Thüringen)

Thüringer Landesamt für Finanzen · Beihilfestelle · Ernst-Toller-Straße 14 | 07545 Gera || Postfach 1222 | 07502 Gera
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Personalnummer

Persönliche Angaben
Die/Der oben genannte Patient/in ist seit folgendem Datum erkrankt und wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung.
Hinweis:

Eine „Dauerbehandlung“ liegt vor, wenn die/der Genannte vor Ausstellen dieser Bescheinigung wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal im Quartal wegen derselben Krankheit ärztlich behandelt wurde.

Ende der Dauerbehandlung:
Personenkreis:
Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) der o. g. Krankheiten erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten wäre.
Stempel und Unterschrift des Arztes