Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs (Seite 1)

A. Erklärung des Erwerbers / Antragstellers

Rechtsgrundlage für die nachfolgende Erklärung ist § 18 Abs. 10 Umsatzsteuergesetz. Nach dieser Vorschrift ist der Antrag- steller verpflichtet, bei der erstmaligen Ausgabe einer Zulas- sungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) für ein neues Kraftfahrzeug, das aus einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben wurde, die nachfolgenden Angaben zu machen (vgl. Hinweise auf der Rückseite). Bei zulassungsfreien Fahrzeugen sind die Angaben bei der erstmaligen Zuteilung eines amt- lichen Kennzeichens zu machen. Anderenfalls darf die Zulas- sungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. der Vermerk über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens nicht aus- gehändigt werden.

1. Allgemeine Angaben

1. Allgemeine Angaben

2. Angaben zum Erwerb eines neuen Fahrzeugs aus einem anderen EU-Mitgliedstaat

2. Angaben zum Erwerb eines neuen Fahrzeugs aus einem anderen EU-Mitgliedstaat
Bei dem innergemeinschaftlich erworbenen Fahrzeug handelt es sich um ein motorbetriebenes Landfahrzeug mit folgenden Daten:
Das Fahrzeug wird vom Erwerber verwendet

B. Mitteilung der Zulassungsstelle

B. Mitteilung der Zulassungsstelle

Vorstehende Angaben des Erwerbers/Antragstellers wegen gemäß § 18 Abs. 10 Umsatzsteuergesetz übermittelt.

Für das Fahrzeug wurde