Antrag auf Erlaubnis nach § 15 Biostoffverordnung (Seite 1)

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen und bei nicht ausreichendem Platzangebot Anlage anfügen.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV) vom 15. Juli 2013 (BGBl. I Nr. 40 vom 22.07.2013 S. 2514)

für Tätigkeiten der
1.

Arbeitgeber, sonstige Verantwortliche

Arbeitgeber, sonstige Verantwortliche
Arbeitgeber
Betriebsstätte (falls nicht identisch mit der o.g. Betriebsadresse)