Mir ist bekannt, dass ich verloren gegangene oder gestohlene Kennzeichenschilder bei Wiederauffinden unverzüglich der Zulassungsstelle zur Entstempelung vorzulegen habe bzw. verlorene oder gestohlene Dokumente bei Wiederauffinden zurückzugeben habe. Ich bin bereit, auf Verlangen vor der Zulassungsbehörde gem. § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des o. g. Dokuments/Kennzeichens abzugeben.