Verlustanzeige über Zulassungsbescheinigung / Kennzeichen

Angaben zur Person des/der Anzeigenden

Angaben zur Person des/der Anzeigenden

Verlustanzeige über

Verlustanzeige über

Eine Bescheinigung der Polizei über den Verlust / Diebstahl des Kennzeichens / der Kennzeichen ist der Zulassungs- behörde vorzulegen.

Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen, dass
a)

die Zulassungsbescheinigung I bzw. II weder verpfändet noch an einen Dritten zur Sicherung des Eigentums oder anderer Rechte am Fahrzeug von mir abgegeben worden ist.

b)

das/die verlorene(n)/gestohlene(n) Kennzeichen nicht missbraucht wird/werden, z.B. für ein anderes nicht zugelassenes Fahrzeug verwendet wird/werden.

Mir ist bekannt, dass ich verloren gegangene oder gestohlene Kennzeichenschilder bei Wiederauffinden unverzüglich der Zulassungsstelle zur Entstempelung vorzulegen habe bzw. verlorene oder gestohlene Dokumente bei Wiederauffinden zurückzugeben habe. Ich bin bereit, auf Verlangen vor der Zulassungsbehörde gem. § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des o. g. Dokuments/Kennzeichens abzugeben.

Unterschrift