625 - NATO-Infrastrukturbauten - Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots / des Angebotsschreibens / der zusätzlichen Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017) (Seite 1)

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung des Angebotsschreibens
Ergänzung der zusätzlichen Vertragsbedingungen

1
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
1.1
1.2
Bietergemeinschaften
1.2.1

Angebote von Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn alle vorgesehenen Arbeitsgemeinschaftsmitglieder, die ihren Sitz oder Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, NATO-überprüft und zugelassen sind. (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft vom 6. April 1956, BAnz 1956 Nr.71 – in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 1961 MinBlFin 1961 S. 715 –)

1.2.2

Ist das NATO-Überprüfungsverfahren für Arbeitsgemeinschaftsmitglieder bis zur Angebotsabgabe nicht abgeschlossen, so scheidet ihr Angebot für die Zuschlagserteilung aus.

1.3

Die Weitervergabe von Leistungen darf nur an Nachunternehmer erfolgen, die überprüft und zugelassen sind.

1.4
Zusatz für ausländische Bewerber:
1.4.1

Bei Bietergemeinschaftsmitgliedern und Nachunternehmern mit Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland tritt an die Stelle der vorerwähnten NATO-Überprüfung die Abgabe der so genannten Eignungserklärung [Annex V zu AC/4 - D/2261 (1987)].

1.4.2

Die Angebotspreise sind ohne Zoll und Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer) anzugeben. Die Beträge für Zoll und Umsatzsteuer, die der Bieter selbst im Falle einer Auftragserteilung zu zahlen hat, sind gesondert auszuweisen und am Schluss des Angebots hinzuzusetzen. Diese Beträge bleiben bei der Angebotswertung außer Betracht.

2
Ergänzung des Angebotsschreibens
Von der Angebotssumme benötige(n) ich/wir zur Bestreitung meiner/unserer Aufwendungen in der Bundesrepublik Deutschland

Der Rest wird in ausländischer Währung gezahlt.

¹) von der Vergabestelle auszufüllen

²) vom Bieter auszufüllen