246 - Aufträge für Gaststreitkräfte (Ausgabe 2017 - Stand 2019)

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen

1

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
1.1
Bei den beschriebenen Leistungen handelt es sich um Arbeiten für die

Gaststreitkräfte. Diese Leistungen werden aus deren Heimatmitteln finanziert. Die für die Zahlungen zuständigen Stellen der Gaststreitkräfte können auf Zahlungsvorgänge Einfluss nehmen.

1.2

Der Angebotspreis ist ohne Umsatzsteuer anzubieten.

1.3

Es gelten die Richtlinien des Bundes für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber. Ob jedoch der Zuschlag auf ein Angebot erteilt werden kann, dass geringfügig über dem wirtschaftlichsten bzw. annehmbarsten Angebot liegt, ist von der Zustimmung der ausländischen Streitkräfte abhängig.

1.4

Angaben des Bieters von gleichwertigen Erzeugnissen oder Verfahren sind nur im Bieterangaben- verzeichnis zu machen.

2

Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
2.1

Lieferungen und sonstige Leistungen für die Gaststreitkräfte sind unter den Voraussetzungen des Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut von der Umsatzsteuer befreit. Zum Zwecke des Nachweises der Steuerfreiheit dieser Lieferungen und sonstigen Leistungen erhält der Auftragnehmer von der Vergabestelle eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

2.2

Auf den Rechnungen ist vom Auftragnehmer zu bestätigen:

„Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer.“