228 - Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel Nichteisenmetalle (NEM) (Ausgabe 2017) (Seite 1)

Für die nachstehend aufgeführten Stoffe, begrenzt auf die in den in Spalte 2 genannten Teilleistungen (OZ) verwendeten Stoffe, erfolgt die Abrechnung gemäß der "Stoffpreisgleitklausel Nichteisenmetalle".

Die für den Abrechnungspreis erforderlichen NE-Metallgewichte werden aus den im Leistungsverzeichnis angegebenen NE-Zahlen ermittelt. Diese entsprechen dem Metallgewicht in Kilogramm, bezogen auf
Verwendung bei
Basiswert (Spalte 4)
Sonstiges