223 - Richtlinien zu 223 - Aufgliederung der Einheitspreise (Ausgabe 2017 - Stand 2019)

Bei einer voraussichtlichen Auftragssumme von mehr als 50.000 € sind wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen (Positionen) vorzugeben, damit sich bei der Wertung die für die Angebotssumme maßgebenden Kalkulationsbestandteile beurteilen lassen.

Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme 100.000 €, sind alle Teilleistungen (Positionen) vorzugeben.

Die ausgefüllten Formblätter sind nur von den Bietern zu fordern, deren Angebote in der engeren Wahl sind.

Diese Angaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur den unmittelbar mit der Bearbeitung beauftragten Personen zugänglich gemacht werden.