340 - Richtlinien zu 340 - Bestellschein / Direktauftrag (Ausgabe 2017 - Stand 2019)
Bau-, Liefer- und gewerbliche Dienstleistungsaufträge mit einem voraussichtlichen Auftragswert bis 10.000 Euro können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit mit Bestellschein erteilt werden.
Die Leistungen sind ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 1.000 Euro für Liefer-und Dienstleistungen / 3.000 Euro für Bauleistungen möglichst dem Wettbewerb zu unterstellen. Wird ausnahmsweise auf den Wettbewerb verzichtet, ist die Wirtschaftlichkeit des Angebotes auf andere Weise zu begründen und dies zu dokumentieren. Hierfür kommen beispielsweise in Frage: die Bezugnahme auf Erfahrungswerte, abgerechnete vergleichbare Leistungen, Preise aus Rahmenverträgen, Preisdatenbanken.
Der Bestellschein ist nicht für den Abruf von Einzelaufträgen bei Rahmenvereinbarungen zu verwenden.
Bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen / 3.000 Euro für Bauleistungen können die Leistungen formlos ohne Vergabeverfahren beschafft werden (Direktauftrag).
Der Auftraggeber soll bei Bestellscheinverfahren und Direktauftrag zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln.