Mitteilung zum Wohngeldantrag über Einkünfte aus Kapitalvermögen / Kapitalerträge

Antragsteller/in

Antragsteller/in
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen / sonstige Kapitalerträge*) betragen für das nachfolgende Kalenderjahr
für den Wohngeldberechtigte/r (Antragsteller/in):
für das 2. Haushaltsmitglied:
für das 3. Haushaltsmitglied:
für das 4. Haushaltsmitglied:

Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der von mir gemachten Angaben.

Mir ist bekannt, dass die Wohngeldbehörde die von mir gemachten Angaben im Rahmen eines Datenabgleichs (§ 33 WoGG) prüfen kann. Ich bin darüber informiert, dass falsche und unvollständige Angaben zur Rücknahme des Wohngeldbescheides, zur Rückforderung des überzahlten Wohngeldes und zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit / Straftat führen können.

Unterschrift Antragsteller/in
*)

Wenn Sie keine Einkünfte aus Kapitalvermögen / sonstige Kapitalerträge haben, schreiben Sie „keine“ in die Felder, streichen Sie nicht zutreffende Haushaltsmitglieder und unterschreiben das Formular. Die Höhe der Einkünfte sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.