Antrag auf Bekanntgabe als Stelle nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - (Thüringen) (Seite 1)

Diesem Antrag liegt die 41. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Bekanntgabeverordnung) vom 02.05.2013 (BGBL. I S. 973 1001) zugrunde. Zusätzlich sind länderspezifische Regelungen zu beachten.

1.

Antragsteller

Antragsteller
1.1

Geschäftssitz

Geschäftssitz

zum Nachweis Gesellschaftsvertrag mit Angaben zu den vertretungsbefugten natürlichen bzw. juristischen Personen, Satzung sowie aktuellen Auszug des amtlichen Registereintrags (Handels-(HR), Vereins-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister-Auszug) etc. als Anlage 1 beifügen

1.2

Standorte mit Aufgaben im Sinne dieses Antrags

Standorte mit Aufgaben im Sinne dieses Antrags
1.2.1
1.2.2
1.2.3
1.2.4