Anlage 3 zum Antrag auf Bekanntgabe nach § 29b BImSchG als Sachverständiger im Sinne von § 29a - Bestätigung Haftpflichtversicherung für die TLUG - (Thüringen)

Anlage 3

zum Antrag auf Bekanntgabe nach § 29b BImSchG als Sachverständige(r) im Sinne von § 29a BImSchG

Das Formblatt ist ausgefüllt und von der Versicherungsgesellschaft unterschrieben mit den Antragsunterlagen dem TLUBN vorzulegen. Textliche Änderungen sind nicht zulässig.

Wir bestätigen hiermit, dass im Rahmen des mit uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherungsvertrages
die gesetzliche Haftpflicht
Anrede

aus der Tätigkeit als Sachverständige(r) im Sinne von § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) versichert ist.

Die Deckungssumme beträgt mindestens 2,5 Millionen Euro pro Schadensfall für Personen-, Sach- und Umweltschäden.

Stempel und Unterschrift Versicherung