Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens (Seite 1)

Verschreibender Arzt:

A) Verschreibender Arzt:
Stempel und Unterschrift des Arztes

Patient:

B) Patient:

Verschriebenes Arzneimittel:

C) Verschriebenes Arzneimittel:

Für die Beglaubigung zuständige Behörde:

D) Für die Beglaubigung zuständige Behörde:
Stempel und Unterschrift der Behörde