Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens (Seite 1)

A) Verschreibender Arzt:
Stempel und Unterschrift des Arztes
B) Patient:
C) Verschriebenes Arzneimittel:
D) Für die Beglaubigung zuständige Behörde:
Stempel und Unterschrift der Behörde