Rheinland-Pfalz verfügt als einziges Bundesland über ein Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte, das zwar in weiten Teilen den Vorschriften in der GewO ähnelt, aber nicht generell. Insofern können Sie sich als Veranstalter über http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/jsw/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-MAMGRPrahmen&documentnumber=18&numberofresults=30&doctyp=
Norm&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#focuspoint über die Einzelheiten informieren.