Vollmacht zur Regelung meiner Beihilfeangelegenheiten - (Thüringen)

Thüringer Landesamt für Finanzen · Beihilfestelle · Ernst-Toller-Straße 14 | 07545 Gera || Postfach 1222 | 07502 Gera
Tel. +49 (0) 361 57 3628-141/143/144 | Fax: +49 (0) 361 57 3628-121 | E-Mail: poststelle-beihilfe@tlf.thueringen.de

Hiermit bevollmächtige ich
Anrede, Vorname, Name des Bevollmächtigten

in meinem Namen Beihilfen und Abschlagszahlungen zu beantragen, alle hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben und die in Beihilfeangelegenheiten anfallenden Schreiben und Unterlagen entgegenzunehmen.

Die Vollmacht gilt einschließlich

Soweit ich in oben genannten Angelegenheiten bereits Vollmachten erteilt habe, erkläre ich diese für ungültig.

Unterschrift des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten

Hinweis zu § 50 Abs. 6a Thüringer Beihilfeverordnung:
Die Überweisung der Beihilfe erfolgt im Bereich des Landes auf das Bezügekonto des Beihilfeberechtigten. Die Festsetzungsstelle kann die Beihilfe in besonders begründeten Ausnahmefällen, die nur unter Anlegung eines strengen Maßstabes anzunehmen sind, auf Antrag des Beihilfeberechtigten auf ein anderes Konto überweisen. § 4 ThürBhV bleibt unberührt.