Behandlungen in Rehabilitationseinrichtungen und Kuren gemäß §§ 28 und 29 ThürBhV - (Thüringen)

Thüringer Landesamt für Finanzen · Beihilfestelle · Ernst-Toller-Straße 14 | 07545 Gera || Postfach 1222 | 07502 Gera
Tel. +49 (0) 361 57 3628-141/143/144 | Fax: +49 (0) 361 57 3628-121 | E-Mail: poststelle-beihilfe@tlf.thueringen.de

* Bei Geltendmachung der Aufwendungen dem Antrag auf Beihilfe beifügen.

Angaben

Erklärung

Die Einrichtung
erfüllt die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V (Reha)
erfüllt zusätzlich die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 1 SGB V (Krankenhaus)
der niedrigste Satz in der in Anspruch genommenen Fachabteilung für Selbstzahler (Privatpatienten) beträgt:
Art
verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V (Reha / GKV / Vorsorge)
verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111a Abs. 2 SGB V (Müttergenesungswerk / GKV)
verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111c SGB V (ambulante Anschlussheilbehandlung)
verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 140a Abs. 2 SGB V (integrierte Versorgung / GKV / ähnliche Komplextherapie)
verfügt über eine Preisvereinbarung (Pauschale) mit einem Sozialversicherungsträger (bitte Kopie beifügen)
vereinbarte Pauschale unter Angabe der Fachrichtung und Behandlungsart (u.a. medizinische Reha, Anschlussheilbehandlung, teilstationäre MR/AHB)

Bitte Ihrer Rehabiltationseinrichtung übergeben und ausgefüllt der Beihilfestelle wieder einreichen.

Stempel und Unterschrift (der Einrichtung)